Est. 1977

AGB

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für den Fahrradverleih

Danke für Ihr Interesse an unseren Angeboten. Mit der Entgegennahme Ihrer Buchung entsteht zwischen Ihnen und der Firma Radsport Tietz (nachfolgend auch „Vermieter“ bzw. „Veranstalter“ genannt) ein Vertrag. Wir bitten Sie deshalb, die folgenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen sorgfältig zu lesen.

AGB

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für den Fahrradverleih

Radsport Tietz
Daniel Tietz
Meixstraße 15
01326 Dresden

info@radsport-tietz.de
www.radsport-tietz.de

Danke für Ihr Interesse an unseren Angeboten. Mit der Entgegennahme Ihrer Buchung entsteht zwischen Ihnen und der Firma Radsport Tietz (nachfolgend auch „Vermieter“ bzw. „Veranstalter“ genannt) ein Vertrag. Wir bitten Sie deshalb, die folgenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen sorgfältig zu lesen.

Diese regeln in Teil 1 die Geschäftsbeziehung zwischen dem Vermieter und dem Mieter hinsichtlich der Grundsätze der Vermietung von Fahrrädern und weiteren Mietgegenständen.

Teil 2 enthält unter der Überschrift „Allgemeine Nutzungsbedingungen“ Einzelheiten der Rechte und Pflichten betreffend der Benutzung der Mietgegenstände.

Teil 3 bezieht sich auf die Teilnahme an den angebotenen Touren.

Teil 1
Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • Die Firma Radsport Tietz („Vermieter“) vermietet registrierten Mietern bei bestehender Verfügbarkeit Fahrräder und weitere Mietgegenstände. Verleih und Rückgabe der Mieträder und Mietgegenstände sind in der Verleihstationen Meixstrasse. 15 / 01326 Dresden möglich.
  • Der Vermieter erbringt seine Leistungen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Auch bei abweichenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten ausschließlich die Bedingungen des Vermieters.
  • Durch die Miete eines Fahrrades oder anderen Mietgegenstandes akzeptiert der Mieter die jeweils aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen des Vermieters.
  • Von den Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen abweichende Einzelabreden sind dem Mieter vom Vermieter schriftlich zu bestätigen.

§2 Anmeldung und Bestätigung

  • Die verbindliche Anmeldung (Mietvertrag) ist schriftlich direkt vor 0rt, über e-mail sowie an einer der genannten Verleihstationen möglich. Mieter kann jedoch nur sein, wer das 16. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Anmeldung vollendet hat.
  • Sie erkennen durch Ihre Anmeldung (Mietvertrag) diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Vermieter an.
  • Die Mitteilung über die Annahme des Antrags kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder per E-mail erfolgen.

§3 Preise

  1. Die Berechnung der Leistungen erfolgt zu den jeweils zu Beginn der Nutzungsvorgänge gültigen Preisen. Die aktuelle Preisliste für den Verleih und andere Aktivitäten kann über das Internet unter www.radsport-tietz.de abgefragt werden. Preisänderungen sind vorbehalten.
  2. Die Kosten richten sich nach Zahl der gemieteten Fahrräder und Dauer der Leihfrist.

§4 Zahlung und Zahlungsverzug

  1. Der Mieter kann die Zahlung des Rechnungsbetrages durch Barzahlung oder EC-Kartenzahlung vornehmen.
  2. Die Zahlung erfolgt in jedem Fall bei Übergabe der Mietgegenstände.
  3. Bei Verzug des Mieters ist der Vermieter berechtigt, alle weiteren Forderungen gegen den Mieter fällig zu stellen und die vertraglichen Leistungen einzustellen, bis der Mieter seine fälligen Verpflichtungen erfüllt hat.

§5 Abrechnung und Prüfung

  1. Einwendungen gegen Belastungen sind innerhalb eines Monats nach Einlösung der Lastschrift/Einzug schriftlich geltend zu machen. Anspruche des Mieters bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt, soweit dem Vermieter eine Überprüfung datenschutzrechtlich möglich ist. Rückzahlungsanspruche des Mieters werden seinem Konto gutgeschrieben und mit der nächstfälligen Forderung verrechnet, sofern der Mieter keine andere Weisung erteilt.
  2. Gegen Forderungen des Vermieters kann der Mieter nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§6 Datenschutz

  1. Der Vermieter ist berechtigt, die persönlichen Daten des Mieters zu speichern und verpflichtet sich, diese nur im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu verwenden.
  2. Der Vermieter ist berechtigt, an Ermittlungsbehörden in erforderlichem Umfang Informationen des Mieters, insbesondere die Anschrift, weiterzugeben, wenn die Behörde die Einleitung eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens nachweist.

§7 Stornierung

  1. Der Rücktritt ist bis 4 Wochen vor Vertragsbeginn kostenlos möglich. Danach wird eine Stornogebühr von 50% des Vertragswertes berechnet. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.

§8 Sonstige Bestimmungen

  1. Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Dresden.

Teil 2
Allgemeine Nutzungsbedingungen

§1 Benutzung mehrerer Fahrräder

  1. Jeder Mieter kann grundsätzlich mehrere Leihräder gleichzeitig mieten.

§2 Dauer des Mietverhältnisses

  1. Die kostenpflichtige Anmietung beginnt und endet mit der Übergabe des Leihrades am vereinbarten Übergabeort bzw. an der angegebenen Verleihstationen.

§3 Ordnungsgemäßer Zustand der Mietgegenstände

  1. Der Vermieter verpflichtet sich, sämtliche Mietgegenstände in einwandfreiem Zustand zu übergeben sowie die Leihräder in verkehrstüchtigem Zustand zu halten.
  2. Vor Fahrtbeginn führt der Mieter einen Funktionstest durch und bestätigt mit der Übernahme den Empfang des Mietgegenstandes in technisch einwandfreiem Zustand.
  3. Liegt bei Beginn der Nutzung ein technischer Mangel, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte, offensichtlich vor oder wird er während der Nutzung offenbar, hat der Mieter dies unverzüglich mitzuteilen und die Nutzung des Leihrades sofort zu unterlassen. Auch kleinere Mängel (z.B. Reifenschaden, Felgenschaden oder Gangschaltungsdefekte) müssen unverzüglich gemeldet werden.
  4. Reparaturen hat der Mieter zu vertreten, sofern keine Material- oder Qualitatsdefekte hierfür ursachlich sind.

§4 Nutzung der Fahrräder, Pedelecs und Mieterhaftung

  1. Die Nutzung der Mieträder erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Die Weitervermietung der Mieträder ist nicht gestattet.
  3. Der Mieter ist verpflichtet, die Straßenverkehrsregeln zu beachten. Er bewegt sich im Straßenverkehr in Eigenverantwortung.
  4. Dem Mieter ist es untersagt, Umbauten und sonstige Eingriffe am Mietrad vorzunehmen.
  5. Vermietete Mountainbikes sind nicht zum Gebrauch im öffentlichen Verkehr zugelassen. Ihre Nutzung ist ausdrücklich beschränkt auf Fahrten im Gelände. Im öffentlichen Straßenverkehr benutzt der Kunde das Leihrad auf eigene Gefahr.
  6. Der Mieter haftet für alle Personen- und Sachschäden, auch für Unfall- und Haftpflichtschäden sowie für fahrlässiges, grob fahrlässiges und vorsätzliches Handeln. Er nimmt zur Kenntnis, dass der Vermieter weder für die aufgeführten möglichen Schäden noch für unvorhersehbare Ereignisse während der Mietdauer haftet.
  7. Der Mieter haftet auch im vollen Umfang für Personen- und Sachschäden, die er sich selbst zufügt.
  8. Der Mieter ist für die Reichweite des Pedelec Akkus selbst verantwortlich. Er erhält zu jedem Pedelec ein Ladegerät mit der er unterwegs auf eigene Kosten die Möglichkeit des Nachladens hat. Reicht der Akkustrom nicht um mit Unterstützung bis zum vereinbarten Rückgabeort zurückzufahren, so kann der Mieter aus eigener Kraft das Pedelec als Fahrrad zurückfahren oder er nutzt ein öffentliches Verkehrsmittel auf eigene Kosten zum Rücktransport.
  9. Eine Abholung durch den Vermieter ist ausgeschlossen.
  10. Das Rad darf nur von den zugewiesenen Personen benutzt und nicht von Dritten gefahren werden.
  11. Dem Kunden ist bewusst, dass alle Räder mit Kettenschaltung (Mountainbikes, Rennräder) wegen fehlender Beleuchtung nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen. Auch hier bestätigt der Kunde, dass die Benutzung auf eigene Gefahr erfolgt. Ausreichende mobile Beleuchtung kann vom Vermieter auf Wunsch gestellt werden.
  12. Die Mieträder sind zum Teil nicht mit Kettenschutz ausgerüstet. Im Schadensfall (z. B. an Hose oder Rock) wird keine Haftung übernommen.
  13. Aus Sicherheitsgründen wird jedem Kunden während der Fahrt das Tragen eines Helms empfohlen – er kann Leben retten.

§5 Unfälle

  1. Bei Unfällen, an denen außer dem Nutzer auch fremde Sachen oder andere Personen beteiligt sind, ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich sowohl die Polizei als auch den Vermieter zu verständigen.
  2. Widrigenfalls haftet der Mieter für den auf Seiten des Vermieters aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstehenden Schaden.

§6 Parken und Abstellen der Fahrräder

  1. Das Mietrad muss immer – auch bei vorübergehendem Parken oder Abstellen – angeschlossen werden.

§7 Rückgabebedingungen

  1. Die Rückgabe kann am vereinbarten Übergabeort bzw der angegebenen Verleihstationen erfolgen.
  2. Die Rückgabe bestimmter Leihgegenstände wie Rennrad, Mountainbike oder Pedelec/ eBike muss innerhalb bestimmter Uhrzeiten erfolgen und darf nur persönlich übergeben werden.
    Diese Rückgabezeit wird im Leihvertrag bei Übernahme festgelegt und dem Mieter mitgeteilt. Schafft der Mieter aus Gründen höherer Gewalt die rechtzeitige Rückgabe nicht, so hat er den Leihgegenstand weiterhin sorgsam zu verwahren und bei der nächstmöglichen Gelegenheit innerhalb der aktuellen Öffnungszeiten zurückzugeben. Der daraus resultierende längere Mietzeitraum wird je zusätzlichem, angebrochenem Kalendertag berechnet und ist bei Rückgabe nachzuzahlen.

§8 Haftung des Vermieters, Mieterhaftung und Versicherung

  1. Eine Haftung des Vermieters entfällt im Falle unbefugter und/oder unerlaubter Benutzung des Mietgegenstandes. Bei unerlaubter Nutzung ist die Haftung des Vermieters für Schäden ausgeschlossen.
  2. Der Mieter haftet für Schaden aus Diebstahl oder Beschädigung, Teilverlust oder Verlust der Mietgegenstände während der Mietzeit (Zeitraum zwischen Erhalt bis zur Rückgabe) für die Kosten der Wiederinstandsetzung, Wiederbeschaffung durch den Vermieter sowie für die entfallenen Mietkosten bis zur Höhe des jeweiligen Zeitwertes. Dies gilt auch bei Mietzeitüberschreitung für die Restdauer sowie für erforderliche Aufwendungen zum Auffinden und Sicherstellen der Mietgegenstände.
  3. Den Diebstahl eines Mietrades während der Mietdauer hat der Mieter unverzüglich an den Vermieter sowie eine zuständige Polizeidienststelle zu melden. Im Anschluss ist das polizeiliche Aktenzeichen an den Vermieter zu übermitteln.

Teil 3
Touren

§1 Zahlungsbedingungen

  1. Bei einer Anmeldung ist eine keine Anzahlung zu leisten. Die Gesamtsumme wird bei Beginn der Tour gezahlt.
  2. Nicht rechtzeitig geleistete Zahlungen berechtigen den Veranstalter, die Leistungen zurückzuhalten oder den Vertrag aufzulösen. Entstehende Stornierungskosten können beim Kunden eingefordert werden.

§2 Stornierung oder Auftragsänderung durch den Kunden

  1. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ist jederzeit möglich. Bei der Stornierung wird dem Kunden folgender Anteil der Kosten in Rechnung gestellt:
    bis 30 Tage vor Beginn 10%;
    29 – 15 Tage vor Aktivitätsbeginn 25%;
    14. Tag bis zum Tag des Aktivitätsbeginns 50%
  2. Wenn die Aktivität nicht durchgeführt werden kann, weil der Kunde verspätet oder gar nicht erscheint, bezahlt er 50% des Pauschalpreises. Mehrkosten, welche durch Verschiebungen oder späteres Eintreffen des Kunden entstehen, gehen zu seinen Lasten. Tritt der Kunde eine Aktivität erst nach deren Beginn an, bzw. verlässt er sie vor ihrem Ende, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

§3. Besondere Bestimmungen zu Witterungsverhältnissen

  1. Der Vermieter übernimmt keine Einstandspflicht bzw. kein Risiko bezüglich der Witterungsverhältnisse. Sollte durch die Witterungsverhältnisse eine gesundheitliche Gefährdung der Teilnehmer zu befürchten sein (z.B. Starkregen, Sturm, Glatteisgefahr o.ä.) ist in gegenseitigem Einvernehmen eine Terminverschiebung möglich.
  2. Eine kostenlose Kündigung, der kostenlose Rücktritt, eine Terminverschiebung, Kürzung von Teilnehmerzahlen oder Leistungen mit Begründung durch die Witterungsverhältnisse ist nicht gerechtfertigt.

§4 Stornierung oder Auftragsänderung durch den Vermieter vor Aktivitätsbeginn.

  1. Wird die Aktivität infolge höherer Gewalt, Hochwasser, behördlicher Maßnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder verunmöglicht, kann der Veranstalter die Aktivität absagen oder vorzeitig abbrechen. Der bezahlte Preis wird abzüglich der vom Veranstalter bereits gemachten Aufwendungen zurückerstattet. Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Programmänderungen werden ausdrücklich vorbehalten.

§5 Teilnahmebedingungen

  1. Eine gute Gesundheit ist für Voraussetzung für eine Tourteilnahme. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter über gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen.
  2. Die Teilnahme an einer Aktivität unter Drogen- und/oder Alkoholeinfluss, unter Psychopharmaka oder dergleichen ist nicht erlaubt.

§6 Versicherung

  1. Der Teilnehmer ist durch den Veranstalter nicht versichert. Der Teilnehmer muss selbständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung (einschließlich Sportunfälle) abgeschlossen haben. Eine Reiserücktrittsversicherung ist empfehlenswert. Trotz fachkundiger und sicherer Durchführung der Aktivitäten können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Der Veranstalter kann dafür keine Haftung übernehmen.
  2. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

§7 Haftung

  1. Der Veranstalter haftet im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen für Mängel oder einen Ausfall bei der Durchführung der Aktivität, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen.
  2. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte.
  3. Der Veranstalter haftet in jedem Fall nur bis zur Höhe des bezahlten Aktivitätspreises und nur für den unmittelbaren Schaden.
  4. Der Veranstalter lehnt jede Haftung ab für Schädigungen und Nachteile jeder Art, die auf kein oder leichtes Verschulden des Veranstalters oder der Hilfspersonen zurückzuführen sind. Werden die Weisungen des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens des Veranstalters.

Dresden, den 2. März 2015